Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.

Die Anmeldungen für das Schulaufnahmeverfahren müssen an der für den Wohnort zuständigen Grundschule vorgenommen werden.

Bitte nutzen Sie dazu die Online-Anmeldefunktion auf dem Schulportal Brandenburg unter

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

Zur Verfügung stehende Termine werden Ihnen während des Anmeldeprozesses vorgeschlagen und können von Ihnen reserviert werden. Nach Prüfung des von Ihnen reservierten Termins, erhalten Sie von uns eine verbindliche Terminbestätigung.

In Ausnahmefällen steht Ihnen auch die telefonische Anmeldung unter 03378 514217 zur Verfügung.

Weiterhin ist zu beachten, dass das Anmeldeverfahren, auch bei gewünschtem Besuch einer anderen als der laut Zuständigkeitsbereich benannten Einrichtung, ausschließlich an der zugewiesenen Grundschule erfolgen muss. Ein entsprechender Antrag zum Besuch einer anderen Schule kann während des Anmeldeverfahrens vor Ort gestellt werden.

Für das Anmeldeverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Impfpass (zweifacher Impfnachweis gegen Masern)

Teilnahmebestätigung sowie Auswertung der Sprachstandsfeststellung der Kita

 

Die Anwesenheit des schulpflichtigen Kindes ist ebenfalls erforderlich.